Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten
Scheidungsimmobilie – Verfügbare Möglichkeiten
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Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie ein wesentlicher Vermögenswert und eine wichtige Altersvorsorge dar. Wie wird die Immobilie bei einer Scheidung am besten aufgeteilt?
Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?
Nicht sofort. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!
Immobilien in der Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und auch die Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.
Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen
Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.
Das Haus auf die Kinder übertragen
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dies benötigt jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.
Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung
Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.
Teilungsversteigerung
Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.
Vermietung
Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein weiterlesen... gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.
Verkauf des Hauses
Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.
Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?
Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da. Report this page